Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 6 U 126/06   

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OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 6 U 126/06 (https://dejure.org/2007,4207)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.06.2007 - 6 U 126/06 (https://dejure.org/2007,4207)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 6 U 126/06 (https://dejure.org/2007,4207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 73 AMG, § 11a ApoG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbsrecht: Internet-Versandhandel aus den Niederlanden nach Deutschland mit in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln

  • IWW
  • Judicialis

    AMG § 73; ; ApoG § 11a; ; UWG § 3; ; UWG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 73; ApoG § 11a; UWG § 3; UWG § 4
    Kein wettbewerbswidriges Verhalten eines niederländischen Unternehmens durch Versand von in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln nach Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Internetauftritt einer niederländischen Versandapotheke mit Präsenzapotheke ist rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß eines Internet-Versandhandels mit in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln aus den Niederlanden nach Deutschland gegen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Anforderungen an einen Versandhandel mit zugelassenen Arzneimitteln aus einem ...

  • beck.de (Leitsatz)

    Internetversandhandel mit Arzneimitteln

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsrecht - Niederländischer Internet-Versand von Arzneimitteln nach Deutschland ist zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 402 (Ls.)
  • MMR 2008, 113
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 6 U 126/06
    Bloße Stellungnahmen einer Behörde oder eine darauf beruhende allgemeine Verwaltungspraxis entheben das Wettbewerbsgericht im Rahmen der Prüfung von § 4 Nr. 11 UWG nicht davon, selbst zu beurteilen und zu entscheiden, ob ein Rechtsverstoß (gleichwohl) vorliegt (vgl. BGH WRP 05, 1161, 1162 - Atemtest; WRP 06, 79, 82 - Betonstahl).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 10/03

    Betonstahl

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 6 U 126/06
    Bloße Stellungnahmen einer Behörde oder eine darauf beruhende allgemeine Verwaltungspraxis entheben das Wettbewerbsgericht im Rahmen der Prüfung von § 4 Nr. 11 UWG nicht davon, selbst zu beurteilen und zu entscheiden, ob ein Rechtsverstoß (gleichwohl) vorliegt (vgl. BGH WRP 05, 1161, 1162 - Atemtest; WRP 06, 79, 82 - Betonstahl).
  • KG, 09.11.2004 - 5 U 300/01

    Wettbewerbsverstoß: Verbringen von nicht zugelassenen Arzneimitteln an private

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 6 U 126/06
    Auch allein die Tatsache, dass das Kammergericht in einer Entscheidung vom 9.2.2004 (5 U 300/01; Anlage BB 1, Bl. 1899) eine Vergleichbarkeit i.S.v. § 73 I, Nr. 1 a. AMG als nicht gegeben angesehen hat, rechtfertigt nicht den Schluss, dass die gegenteilige Beurteilung durch das BMGS in der Bekanntmachung vom 16.6.2006 offensichtlich unzutreffend ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2008 - L 5 KR 3869/05

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Verfassungsmäßigkeit des Herstellerrabatts -

    Die Einschätzung des Ministeriums ist deswegen keineswegs als offensichtlich unzutreffend zu verwerfen, zumal es sich bei ihr um eine auf europaweite Erhebungen gestützte Reaktion auf die genannte Gerichtsentscheidung handelt, mit der sich das Ministerium danach auch auseinandergesetzt hat (in diesem Sinne etwa OLG Frankfurt, Urt. v. 28.6.2007, - 6 U 126/06 -).

    Damit legt das Ministerium die Anforderungen des nationalen Rechts - auch im Hinblick auf die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der in Art. 28, 30 EG garantierten Warenverkehrsfreiheit - nicht unbesehen und in vollem Umfang seiner europaweit ansetzenden Vergleichbarkeitsbetrachtung zu Grunde (so der Sache nach auch OLG Frankfurt, Urt. v. 28.6.2007, - 6 U 126/06 -).

    In einem (im Urteil des OLG Frankfurt vom 28.6.2007, - 6 U 126/06 -) angeführten Schreiben der niederländischen Apothekenaufsicht vom 5.7.2005 ist auch davon die Rede, die Zulassung beziehe sich auf den Betrieb einer Präsenzapotheke ("is an officially registered public pharmacy (Präsenzapotheke)".

  • OLG Stuttgart, 17.02.2011 - 2 U 65/10

    Wettbewerbsverstoß: Telefonberatung beim Versandhandel mit Medikamenten;

    Eine niederländische Versandapotheke bedürfe grundsätzlich keiner deutschen Apothekenbetriebserlaubnis (BGH, GRUR 2008, 275, BVerwG, NVwZ 2008, 1239 ff., OLG Frankfurt, GRUR-RR 2007, 402 ff. - B 17), unabhängig vom Betrieb einer selbstständigen gewerblichen Niederlassung in Deutschland und der dortigen Geschäftsaktivitäten, wie Verhandlungen mit Vertragspartnern.
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2022 - 20 U 86/19
    Somit ist das vom Bundesministerium für Gesundheit in seiner Bekanntmachung für den Versandhandel aus den Niederlanden verlangte zusätzliche Erfordernis der "gleichzeitigen Unterhaltung" einer "Präsenzapotheke" nicht gleichzusetzen mit der Regelung in § 11a Satz 1 Nr. 1 ApoG, die die Zulässigkeit des Versandhandels mit Arzneimitteln ausdrücklich davon abhängig macht, dass der Versand "aus einer öffentlichen Apotheke zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb" erfolgt (OLG Frankfurt NJOZ 2007, 5756, wiederum zu der wortgleichen Bekanntmachung vom 16. Juni 2005).

    Das Urteil wurde durch Urteil des Oberlandegerichts Frankfurt vom 28. Juni 2007 bestätigt und ist rechtskräftig (OLG Frankfurt, NJOZ 2007, 5756).

  • LG Detmold, 27.07.2018 - 4 O 35/18

    Anscheinsbeweis, Linksabbieger, Grundstücksabbieger, Überholen bei durchgezogener

    Zwar wird ein solcher Anscheinsbeweis zulasten des Linksabbiegers in der Rechtsprechung teilweise angenommen, wenn er in unmittelbarem Zusammenhang des Linksabbiegens mit einem links überholenden Fahrzeug kollidiert (vgl. [kritisch] OLG Hamm, Urt. v. 23.02.2006, Az. 6 U 126/06, juris Rn. 13f. m.w.N. = NZV 2007, 77; KG Berlin, Urt. v. 06.12.2005, Az. 12 U 21/04, juris Rn. 4 m.w.N. = NZV 2005, 413) .

    Allerdings kann dies nur in solchen Situationen gelten, bei denen die hierfür erforderliche Typizität des Vorgangs des Linksabbiegens bzw. des Abbiegens in ein Grundstück eine solche Annahme gerade rechtfertigt ( vgl. OLG Hamm, Urt. v. 23.02.2006, Az. 6 U 126/06, juris Rn. 13f. m.w.N. = NZV 2007, 77; Zöller/Greger, ZPO, Vorb zu § 284 Rn. 29 m.w.N.).

  • LSG Sachsen, 16.04.2008 - L 1 KR 16/05
    Ob die Gerichte an den Inhalt dieser Bekanntmachung gebunden sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20.12.2007 - I ZR 205/04 - GesR 2008, 215, 217; LG Frankfurt, Urteil vom 21.07.2006 - 3-11 O 64/01 - A&R 2006, 174 sowie das dieses bestätigende Urteil des OLG Frankfurt vom 28.06.2007 - 6 U 126/06 - OLGR Frankfurt 2007, 944, 945) und welchen Rechtscharakter sie hat, kann dahingestellt bleiben.
  • OLG Köln, 06.10.2017 - 6 U 72/17

    Irreführung durch Bewerbung des Vertriebs von Waren als "Hersteller"

    Auch wenn ein Unternehmen an der eigentlichen Fertigung gänzlich unbeteiligt ist, kann - je nach Branche - eine Herstellereigenschaft vorliegen; so etwa entschieden vom Senat bei Kosmetika, wenn das Anrühren, Abfüllen Lohnherstellern überlassen ist, aber die Rezepturen, Bestimmung der Rohstoffe und die Endkontrolle durch das Unternehmen vorgebeben sind (vgl. Urteil vom 13.1.2006 - 6 U 126/06, OLGR Köln 2006, 396 ff. Rn. 19).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 105/06   

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https://dejure.org/2006,3762
OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 105/06 (https://dejure.org/2006,3762)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2006 - 5 U 105/06 (https://dejure.org/2006,3762)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 5 U 105/06 (https://dejure.org/2006,3762)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • webshoprecht.de

    Unzulässige Beschränkung des Widerrufsrechts bei Kontaktlinsen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 312 c BGB
    Bei Kontaktlinsen kann das Widerrufsrecht nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden

  • JurPC

    § §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG, 312 c Abs. 1 BGB iVm Art. 240 EGBGB iVm § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV
    Widerrufs- und Rückgaberecht nach § 312 d BGB bei Kontaktlinsen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ausschluss des Widerrufsrechts bei Medikamenten und medizinische Geräten

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Beschränkung des Widerrufs-/Rückgaberechtes bei Kontaktlinsen und Pflegemitteln

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zur Beschränkung des Widerrufrechts bei Kontaktlinsen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 402 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 66/08

    Holzhocker

    Dem Verbraucher werden durch diese Vorgehensweise Informationen vorenthalten, die er für seine geschäftliche Entscheidung benötigt (vgl. BGH, Urt. v. 4.7.2002 - I ZR 55/00, GRUR 2002, 1085, 1088 = WRP 2002, 1263 - Belehrungszusatz zu § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F.; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2007, 56, 57; OLG Hamburg WRP 2007, 1498, 1501; Fezer/Fezer aaO § 3 Rdn. 113; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 3 Rdn. 149; MünchKomm.UWG/Schaffert, § 4 Nr. 11 Rdn. 301).
  • AG Köln, 28.04.2014 - 142 C 354/13

    Button-Lösung - Anforderungen an die Belehrung bei der ausdrücklichen

    Die Information kann abstrakt sein und sich auf die Vertriebspraktiken und Produktpalette des Unternehmers beschränken (MK-Wendehorst, BGB 6.Aufl., 2012, § 312 c Rn 40; vgl. auch OLG Hamburg, NJOZ 2007, 4812 für § 1Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoVO a.F., BGH, NJW 2010, 989).
  • OLG Köln, 27.04.2010 - 6 W 43/10

    Formularmäßiger Ausschluss des Widerrufsrechts beim Online-Kauf von

    Dieser Ausnahmetatbestand kann zwar bei Lebensmitteln, Schnittblumen, Arzneimitteln und auch bei Kosmetikartikeln eingreifen (Staudinger / Thüsing, a.a.O., Rn. 54; Becker / Föhlisch, a.a.O. [3755]; Palandt / Grüneberg, a.a.O. Rn. 9); maßgeblich ist jedoch die objektive Verderblichkeit und eine darauf beruhende Unverkäuflichkeit der zurückgesandten Ware, die etwa bei Arzneimitteln nicht einheitlich bewertet wird (vgl. OLG Hamburg, WRP 2007, 1498 = NJOZ 2007, 4812; Mand, NJW 2008, 190 ff.) und auch bei Kosmetika nicht ohne weiteres anzunehmen ist; keineswegs kann es für den Widerrufsausschluss genügen, dass der Verkäufer nach dem Öffnen der Verpackung durch den Verbraucher Gefahr läuft, auf der zurückgegebenen Ware "sitzen zu bleiben" (BeckOK BGB / Schmidt-Räntsch, a.a.O., Rn. 38).

    Dieser Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten des Unternehmers ist seiner Art nach geeignet, die Verbraucher in ihren geschäftlichen Entscheidungen spürbar zu beeinflussen (vgl. - noch zu § 3 UWG 2004 - OLG Hamburg, WRP 2007, 1498 [1501] = NJOZ 2007, 4812 [4815]; Senat, Urt. v. 11.04.2008 - 6 U 17/08).

  • LG Karlsruhe, 16.12.2011 - 14 O 27/11

    Wettbewerbsverstoß eines niederländischen Versandhändlers über die

    Unter dem Blickwinkel der Gewährung eines uneingeschränkten Widerrufsrechts besteht der wesentliche Kern dieser gesetzlichen Bestimmungen darin, dass die Ausübung des Widerrufsrechts an keine weiteren als die gesetzlichen Voraussetzungen, namentlich fristgerechten Widerruf und Rückgabe der Sache, geknüpft werden darf (hierzu und zum Folgenden OLG Hamm, NJW-RR 2005, 1582, Tz. 10 ff.; vgl. auch OLG Hamburg, WRP 2007, 1498; OLG Frankfurt, MDR 2006, 919).
  • AG Köln, 13.01.2014 - 142 C 201/13

    Medizinprodukte und das Widerrufsrecht

    Die Information kann abstrakt sein und sich auf die Vertriebspraktiken und Produktpalette des Unternehmers beschränken (MK-Wendehorst, BGB 6.Aufl., 2012, § 312 c Rn 40; vgl. auch OLG Hamburg, NJOZ 2007, 4812 für § 1Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoVO a.F., BGH, NJW 2010, 989).

    Dies trifft indes nach dem oben Gesagten selbst dann nicht zu, wenn man dem Grunde nach einen Ausschlussgrund nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 Var. 3 BGB - fehlende Eignung zur Rücksendung - annimmt; denn soweit der Kunde nur die Umverpackung öffnet, ohne den Stent selbst aus dem Folienschlauch zu nehmen, greifen die Verkehrsbeschränkungen des § 4 MPG nicht ein und kann dem Kunden das Widerrufsrecht nicht genommen werden (OLG Hamburg, NJOZ 2007, 4812; OLG Köln NJOZ 2010, 2514).

  • OLG Hamm, 13.10.2011 - 4 U 99/11

    Zur Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer nicht mehr aktuellen

    Nur mit diesen rechtlichen Instrumenten kann dem wichtigen Prüfungsrecht des Verbrauchers (arg. § 357 Abs. 3 S. 2 BGB) angemessen Rechnung getragen werden (OLG Hamburg WRP 2007, 1498).
  • LG München I, 16.07.2008 - 21 O 15035/07

    Wettbewerbsverstoß im Bereich des Glücksspiels: Nichtmitteilung des

    Im übrigen ist hier durchaus eine Vergleichbarkeit mit den Fällen gegeben, in denen Informationspflichten gegenüber einem Verbraucher verletzt wurden, weil er nicht richtig und vollständig über ein etwaiges Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt wurde; die Erheblichkeitsschwelle ist in diesen Fällen regelmäßig überschritten (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 232, 234; OLG Hamburg WRP 2007, 1498, 1501).
  • LG Köln, 24.02.2011 - 31 O 451/10

    Versandapotheken müssen Widerrufsrecht einräumen I

    Bei einem gro- Ren Teil der Arzneimittel, die Verbraucher bei der Beklagten bestellen werden, besteht in der Sache daher kein Unterschied zu den Kontaktlinsen und Pflegemitteln, | hinsichtlich derer Rechtsprechung und Literatur einen generellen Ausschluss des | Widerrufsrechts verneinen (OLG Hamburg WRP 2007, 1498, 1500; Mand/Könen WRP 2007, 1405, 1409 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 9/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3173
OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 9/06 (https://dejure.org/2006,3173)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.12.2006 - 5 U 9/06 (https://dejure.org/2006,3173)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 5 U 9/06 (https://dejure.org/2006,3173)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines ausländischen Diensteanbieters zur Weiterleitung der vereinnahmten Beträge an die Lotteriegesellschaft weiterleiten und zur Angabe der Höhe des weitergeleiteten Betrages; Anwendbarkeit des Lotterie-Staatsvertrages auf die Vermittlung von Teilnahmen an ...

  • Glücksspiel & Recht

    Anwendbarkeit des LotterieStV auf ausländische gewerbliche Spielvermittler

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 11; ; Lotteriestaatsvertrag § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; TDG § 4 Nr. 4; ; TDG § 5

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbsverstoß eines ausländischen Diensteanbieters im Zusammenhang mit Internet-Angebot zur Teilnahme an Glückspielen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Deutsches Recht anwendbar auf Internet-Angebote ausländischer Spielvermittler

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Deutsches Recht anwendbar auf Internet-Angebote ausländischer Spielvermittler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 402 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 9/06
    a) Nach der Rechtsprechung des EUGH erfasst Art. 49 EG Dienstleistungen, die ein Leistungserbringer über das Internet potenziellen Leistungsempfängern in einem anderen Mitgliedsstaat anbietet (NJW 2004, 139 Ziff.54 "Gambelli").
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 9/06
    Auch über Staatsverträge in allen Bundesländern umgesetztes Landesrecht kann eine gesetzliche Vorschrift im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG enthalten und zu einer bundesweit geltenden Verurteilung führen, wenn die betreffende Vorschrift in gleicher Weise in allen Bundesländern gilt (vgl. BGH GRUR 90, 611 "Werbung im Programm").
  • BGH, 13.05.2004 - I ZR 264/00

    Anwendung deutschen Rechts auf ausländische Sonderveranstaltungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 9/06
    Danach ist das Recht des Landes anwendbar, in dem auf die Marktgegenseite eingewirkt wird, hier auf die potentiellen Spielteilnehmer (zum Marktortprinzip zuletzt BGH GRUR 2004, 1035 - Rotpreis-Revolution, vorgelegt in der Berufungsinstanz als Anlage AG 1).
  • OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 218/01

    Veranstaltung eines Glücksspiels im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 9/06
    Das HansOLG hat mehrfach entschieden, dass ein Veranstalten in Deutschland im Sinne des § 3 StGB vorliegt, wenn - wie hier - deutsche Verbraucher über das Internet gezielt angesprochen werden (3. ZS, MMR 2000, 92, 94 "Golden Jackpot"; MMR 2002, 471, 472 "Wetten im Internet"; 5. ZS CR 2005, 925,926 "Bet-at-home").
  • OLG Hamburg, 04.11.1999 - 3 U 274/98

    Rechtstellung des Betreibers eines "Domain-Name-Servers"; Inanspruchnahme auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 9/06
    Das HansOLG hat mehrfach entschieden, dass ein Veranstalten in Deutschland im Sinne des § 3 StGB vorliegt, wenn - wie hier - deutsche Verbraucher über das Internet gezielt angesprochen werden (3. ZS, MMR 2000, 92, 94 "Golden Jackpot"; MMR 2002, 471, 472 "Wetten im Internet"; 5. ZS CR 2005, 925,926 "Bet-at-home").
  • VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5009/08

    Untersagungsverfügung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten

    vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2006 - I ZR 24/03 -, BGHZ 167, 91, und siehe auch Spindler, Internationale Kapitalmarktangebote und Dienstleistungen im Internet - Öffentlich-rechtliche Regulierung und Kollisionsrecht unter besonderer Berücksichtigung der E-Commerce-Richtlinie -, WM 2001, 1690, 1700 f. zu § 34c Abs. 1 GewO: "Marktortprinzip im öffentlich-rechtlichen Gewand", sowie ders., Herkunftslandprinzip und Vermittlung an ausländische Diensteanbieter, Anmerkung zu OLG Hamburg, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 U 9/06, JurisPR-ITR 3/2007 Anm.4.
  • VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 2813/09

    Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher

    vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2006 - I ZR 24/03 -, BGHZ 167, 91, und siehe auch Spindler, Internationale Kapitalmarktangebote und Dienstleistungen im Internet - Öffentlich-rechtliche Regulierung und Kollisionsrecht unter besonderer Berücksichtigung der E-Commerce-Richtlinie -, WM 2001, 1690, 1700 f. zu § 34c Abs. 1 GewO: "Marktortprinzip im öffentlich-rechtlichen Gewand", sowie ders., Herkunftslandprinzip und Vermittlung an ausländische Diensteanbieter, Anmerkung zu OLG Hamburg, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 U 9/06, JurisPR-ITR 3/2007 Anm.4.
  • VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 437/09

    Behördliche Untersagung der Veranstaltung und Werbung von unerlaubten

    vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2006 - I ZR 24/03 -, BGHZ 167, 91, und siehe auch Spindler, Internationale Kapitalmarktangebote und Dienstleistungen im Internet - Öffentlich-rechtliche Regulierung und Kollisionsrecht unter besonderer Berücksichtigung der E-Commerce-Richtlinie -, WM 2001, 1690, 1700 f. zu § 34c Abs. 1 GewO: "Marktortprinzip im öffentlich-rechtlichen Gewand", sowie ders., Herkunftslandprinzip und Vermittlung an ausländische Diensteanbieter, Anmerkung zu OLG Hamburg, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 U 9/06, JurisPR-ITR 3/2007 Anm.4.
  • VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 8790/08

    Glücksspiel Werbung Datenschutz Geolokalisation

    vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2006 - I ZR 24/03 -, BGHZ 167, 91, und siehe auch Spindler, Internationale Kapitalmarktangebote und Dienstleistungen im Internet - Öffentlich-rechtliche Regulierung und Kollisionsrecht unter besonderer Berücksichtigung der E-Commerce-Richtlinie -, WM 2001, 1690, 1700 f. zu § 34c Abs. 1 GewO: "Marktortprinzip im öffentlich-rechtlichen Gewand", sowie ders., Herkunftslandprinzip und Vermittlung an ausländische Diensteanbieter, Anmerkung zu OLG Hamburg, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 U 9/06, JurisPR-ITR 3/2007 Anm.4.
  • VG Düsseldorf, 27.05.2011 - 27 L 1602/10

    Auslandszustellung Glücksspiel Kohärenz

    vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2006 - I ZR 24/03 -, BGHZ 167, 91, und siehe auch Spindler, Internationale Kapitalmarktangebote und Dienstleistungen im Internet - Öffentlich-rechtliche Regulierung und Kollisionsrecht unter besonderer Berücksichtigung der E-Commerce-Richtlinie -, WM 2001, 1690, 1700 f. zu § 34c Abs. 1 GewO: "Marktortprinzip im öffentlich-rechtlichen Gewand", sowie ders., Herkunftslandprinzip und Vermittlung an ausländische Diensteanbieter, Anmerkung zu OLG Hamburg, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 U 9/06, JurisPR-ITR 3/2007 Anm.4.
  • VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08

    Glücksspiel Poker Internet Veranstaltung Handlungspflichten Kohärenz

    vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2006 - I ZR 24/03 -, BGHZ 167, 91, und siehe auch Spindler, Internationale Kapitalmarktangebote und Dienstleistungen im Internet - Öffentlich-rechtliche Regulierung und Kollisionsrecht unter besonderer Berücksichtigung der E-Commerce-Richtlinie -, WM 2001, 1690, 1700 f. zu § 34c Abs. 1 GewO: "Marktortprinzip im öffentlich-rechtlichen Gewand", sowie ders., Herkunftslandprinzip und Vermittlung an ausländische Diensteanbieter, Anmerkung zu OLG Hamburg, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 U 9/06, JurisPR-ITR 3/2007 Anm.4.
  • VG Düsseldorf, 27.05.2011 - 27 L 355/10

    Regelungsbefugnis Wiederholender Erlass eines Verwaltungsaktes Auslandszustellung

    vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2006 - I ZR 24/03 -, BGHZ 167, 91, und siehe auch Spindler, Internationale Kapitalmarktangebote und Dienstleistungen im Internet - Öffentlich-rechtliche Regulierung und Kollisionsrecht unter besonderer Berücksichtigung der E-Commerce-Richtlinie -, WM 2001, 1690, 1700 f. zu § 34c Abs. 1 GewO: "Marktortprinzip im öffentlich-rechtlichen Gewand", sowie ders., Herkunftslandprinzip und Vermittlung an ausländische Diensteanbieter, Anmerkung zu OLG Hamburg, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 U 9/06, JurisPR-ITR 3/2007 Anm.4.
  • VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5538/09

    Glücksspiel Pokerschlule kostenlos Werbung

    vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2006 - I ZR 24/03 -, BGHZ 167, 91, und siehe auch Spindler, Internationale Kapitalmarktangebote und Dienstleistungen im Internet - Öffentlich-rechtliche Regulierung und Kollisionsrecht unter besonderer Berücksichtigung der E-Commerce-Richtlinie -, WM 2001, 1690, 1700 f. zu § 34c Abs. 1 GewO: "Marktortprinzip im öffentlich-rechtlichen Gewand", sowie ders., Herkunftslandprinzip und Vermittlung an ausländische Diensteanbieter, Anmerkung zu OLG Hamburg, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 U 9/06, JurisPR-ITR 3/2007 Anm.4.
  • VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 27 K 6026/09

    Vermittlung öffentlichen Glücksspiels i.S.d. § 3 GlüStV im Internet durch ein im

    vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2006 - I ZR 24/03 -, BGHZ 167, 91, und siehe auch Spindler, Internationale Kapitalmarktangebote und Dienstleistungen im Internet - Öffentlich-rechtliche Regulierung und Kollisionsrecht unter besonderer Berücksichtigung der E-Commerce-Richtlinie -, WM 2001, 1690, 1700 f. zu § 34c Abs. 1 GewO: "Marktortprinzip im öffentlich-rechtlichen Gewand", sowie ders., Herkunftslandprinzip und Vermittlung an ausländische Diensteanbieter, Anmerkung zu OLG Hamburg, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 U 9/06, JurisPR-ITR 3/2007 Anm.4.
  • VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 1005/09

    Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher

    vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2006 - I ZR 24/03 -, BGHZ 167, 91, und siehe auch Spindler, Internationale Kapitalmarktangebote und Dienstleistungen im Internet - Öffentlich-rechtliche Regulierung und Kollisionsrecht unter besonderer Berücksichtigung der E-Commerce-Richtlinie -, WM 2001, 1690, 1700 f. zu § 34c Abs. 1 GewO: "Marktortprinzip im öffentlich-rechtlichen Gewand", sowie ders., Herkunftslandprinzip und Vermittlung an ausländische Diensteanbieter, Anmerkung zu OLG Hamburg, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 U 9/06, JurisPR-ITR 3/2007 Anm.4.
  • VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 947/09

    Internetverbot Köhärenz Geolokalisation Pferdewetten

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.11.2006 - 6 U 78/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6596
OLG Köln, 17.11.2006 - 6 U 78/06 (https://dejure.org/2006,6596)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.11.2006 - 6 U 78/06 (https://dejure.org/2006,6596)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. November 2006 - 6 U 78/06 (https://dejure.org/2006,6596)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 4 Nr. 9 a, b UWG

  • Wolters Kluwer

    Anspruch aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses; Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht durch unlautere Nachahmung; Voraussetzungen einer bestehenden Gefahr der Herkunftstäuschung; Kriterien für die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 402 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2006 - 6 U 78/06
    Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses gemäß §§ 3, 4 Nr. 9 a UWG sind dann begründet, wenn bei dem Vertrieb von Nachahmungen eines Erzeugnisses die Gefahr einer Herkunftstäuschung besteht und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Verwechslung unterlassen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt BGH GRUR 2005, 600 - Handtuchklemmen; BGH WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen).

    Die wettbewerbliche Eigenart kann sich nämlich auch aus Merkmalen ergeben, die zwar durch den Gebrauchszweck vorgegeben und also technisch bedingt, aber dennoch willkürlich wählbar und austauschbar sind (BGH GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen).

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2006 - 6 U 78/06
    Das "X"-förmige Bauteil ist infolge seiner Anbringung in dem Hohlraum unter der quadratischen Grundplatte der X-T. schon nicht geeignet, dem angesprochenen Verkehr im maßgeblichen Zeitpunkt spätestens des Kaufs (vgl. BGH GRUR 2005, 349 - Klemmbausteine III) überhaupt aufzufallen, weil er der Baustein-Unterseite typischerweise keine Aufmerksamkeit schenken wird.
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2006 - 6 U 78/06
    Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses gemäß §§ 3, 4 Nr. 9 a UWG sind dann begründet, wenn bei dem Vertrieb von Nachahmungen eines Erzeugnisses die Gefahr einer Herkunftstäuschung besteht und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Verwechslung unterlassen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt BGH GRUR 2005, 600 - Handtuchklemmen; BGH WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen).
  • OLG Köln, 09.11.2007 - 6 U 9/07

    "Bigfoot" - Schutz eines Holztisches gegen fast identische Nachahmung

    Dabei können auch Merkmale, die zwar technisch bedingt, aber frei austauschbar sind, eine wettbewerbliche Eigenart mitbegründen (BGH, GRUR 2005, 600 [602] - Handtuchklemmen; GRUR 2007, 339 [342] - Stufenleitern; Senat, NJOZ 2007, 4821 [4823] - nicht kompatible Klemmbausteine).
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